EX-IN
Der Begriff Ex-In (häufig als Experienced Involvement ausgeschrieben, aus
dem Englischen, dt. Einbeziehung Erfahrener) steht für ein 2005 von der Europäischen Union aufgelegtes Modell. Das Modell (und somit auch die Ausbildung) basiert
auf der Überzeugung, dass Menschen, die psychische Krisen durchlebt haben, diese persönlichen Erfahrungen nutzen können, um andere Menschen in ähnlichen Situationen zu verstehen und zu
unterstützen. Auf dieser Grundlage wurde ein europaweit gültiges Ausbildungsprogramm (Curriculum) entwickelt. In zwölf Modulen setzen sich die Teilnehmenden intensiv mit relevanten Themen
auseinander und werden hierbei durch ein Moderatorenteam unterstützt. Die Teilnehmenden formen aus ihren individuellen Erfahrungen, dem
"Ich-Wissen", durch kontinuierlichen Austausch und Reflexion in der Gruppe eine gemeinsame Sicht, das "Wir-Wissen", die durch Vielfalt einerseits und Konsens
andererseits geprägt ist. Während der Ausbildung werden die Teilnehmenden zu Experten ihrer eignen Erfahrung und zu kompetenten Akteuren innerhalb des psychiatrischen Systems. Nicht zuletzt
lernen die Teilnehmenden ihre persönlichen Stärken und Ressourcen besser kennen und zu nutzen.
Die Bezeichnung Ex-In-Genesungsbegleiter*in oder Ex-In-Erfahrungsexpert*in steht für eine Person, die in der Rolle eines Patienten selbst in
psychiatrischer Behandlung war und eine Ex-In-Schulung abgeschlossen hat. In dieser neuen Rolle helfen sie anderen Menschen durch ihre Krisen hindurch. (Text aus Wikipedia
übernommen)
Link zu weiteren Informationen in Wikipedia -> hier
Link zu EX-IN Genesungsbegleitung -> hier
Persönliches Budget
Mit dem Persönlichen Budget gibt der Gesetzgeber behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit, ihren Bedarf an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung mit Hilfe eines monatlich ausgezahlten Geldbetrages (Budget) zu decken. Das heißt, behinderte Menschen können eigenverantwortlich bestimmen, in welcher Form und von wem sie Leistungen erbringen lassen. Über die Verwendung der Geldleistungen kann der Budgetnehmer auf der Basis einer Zielvereinbarung frei verfügen.
Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach Beendigung der Schulausbildung für ein Persönliches Budget zuständig,
Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfeleistung bleibt auch über das Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nach § 235 Abs.2 SGB VI bestehen, wenn die Leistung durchgängig erforderlich ist. (Text von Homepage des Landeswohlfahrt-verbandes LWV übernommen)
Link zu den Informationen des LWV -> hier